Was sind Cookies?
Ein Cookie, was auf Deutsch “Keks” bedeutet, ist eine kleine Textdatei, die auf dem Computer oder Smartphone eines Nutzers gespeichert wird. Diese Dateien sammeln in der Regel persönliche Daten und können Informationen über die Nutzung einer Webseite durch den Browser des Nutzers speichern. Dadurch kann die Webseite den Nutzer beim nächsten Besuch wiedererkennen und personalisierte Funktionen oder Werbung anbieten. Auch Google Analytics kann mit Cookies zur Analyse des Website-Verkehrs verwendet werden.
Welche Arten von Cookies gibt es?
1. Notwendige Cookies
Diese Textdateien sind beim Surfen im Internet sehr hilfreich und oft unverzichtbar. Sie speichern beispielsweise die Spracheinstellungen eines Nutzers oder behalten den Inhalt eines Warenkorbs im Gedächtnis, sodass der Nutzer beim Zurückkehren nicht von vorne anfangen muss. Notwendige Cookies gewährleisten also, dass Webseiten korrekt funktionieren.
2. Session-Cookies
Auch als “temporäre Cookies” bekannt, helfen Session-Cookies dabei, dass Webseiten die Eingaben eines Nutzers während einer Sitzung wiedererkennen. Diese werden häufig bei Online-Banking oder Shopping-Websites eingesetzt. Sie speichern Informationen nur so lange, wie der Nutzer auf der Webseite aktiv ist und werden nach dem Schließen des Browsers gelöscht.
3. Tracking-Cookies
Tracking-Cookies werden verwendet, um über mehrere Besuche einer Webseite hinweg Daten zu sammeln. Sie können von mehreren Webseiten oder Diensten genutzt werden und dienen oft Marketing- und Werbezwecken. Diese Dateien analysieren das Verhalten der Nutzer und liefern gezielte Werbung, was sie auch als Werbe-Cookies klassifiziert.
4. Cookies von Drittanbietern
Diese “Third Party Cookies” werden von externen Webseiten erstellt und sammeln personenbezogene Daten wie Verhalten, Demografie oder Kaufgewohnheiten der Nutzer. Sie sind vor allem bei Werbetreibenden beliebt, um Produkte gezielt an die richtige Zielgruppe zu vermarkten. Viele Browser blockieren inzwischen standardmäßig diese Drittanbieter-Cookies, wie z. B. Mozilla Firefox.
5. Permanente Cookies
Im Gegensatz zu temporären Cookies bleiben permanente Cookies auch nach Schließen des Browsers aktiv. Sie können Anmeldedaten und Passwörter speichern, sodass sich Nutzer nicht immer wieder neu einloggen müssen. Diese Cookies helfen dabei, Nutzerpräferenzen zu speichern und den Weg eines Nutzers auf der Webseite zu verfolgen.
Was sind Supercookies?
Supercookies sind spezielle Dateien, die das Online-Verhalten der Nutzer überwachen. Die bekanntesten sind Flash-Cookies und Zombie-Cookies. Im Gegensatz zu normalen Cookies sind sie viel schwieriger zu entdecken und zu entfernen.
Flash-Cookies
Diese Dateien, oft in Online-Videowerbung enthalten, speichern Informationen ähnlich wie HTTP-Cookies, jedoch beziehen sie sich hauptsächlich auf Flash-Objekte. Informationen wie die Position eines pausierten Videos werden gespeichert, um die Wiedergabe zu erleichtern. Mit dem Ende der Unterstützung für den Flash-Player empfiehlt Adobe, diesen zu deinstallieren, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Zombie-Cookies
Diese Cookies sind besonders hartnäckig, da sie an verschiedenen Stellen auf der Festplatte gespeichert werden. Werden sie gelöscht, können sie sich aus verbliebenen Instanzen wiederherstellen, daher der Name Zombie-Cookies.
Wie entfernt oder löscht man Cookies?
Cookies können so lange gespeichert bleiben, wie sie erlaubt sind. Jeder Browser bietet die Möglichkeit, Cookies zu löschen und zu deaktivieren. Allerdings kann das vollständige Blockieren einiger Webseiten-Funktionen beeinträchtigen. Eine gängige Praxis ist das Blockieren von Drittanbieter-Cookies, während funktionale Cookies aktiviert bleiben.
Was sind Cookie-Blocker Add-ons?
Seit der Einführung der DSGVO sind Nutzer oft genervt von Cookie-Warnungen. Cookie-Blocker Add-ons können diese Warnungen automatisch entfernen, sind in vielen Browsern verfügbar und meist kostenlos. Nutzer sollten jedoch bedenken, dass sie damit allen Webseiten das Setzen von Cookies erlauben und keine Kontrolle mehr über deren Verwendung haben.
Neues Datenschutz-Gesetz
Das am 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regelt, wie Website-Betreiber mit den Daten der Nutzer umgehen dürfen. Eine wesentliche Anforderung ist die Zustimmung der DSGVO zur Speicherung von Informationen auf Endgeräten, was umfassende Informationen voraussetzt.
Von dieser Einwilligungspflicht sind insbesondere Cookies betroffen, die das Verhalten der Nutzer über die aktuelle Webseite hinaus verfolgen. Artikel 25 TTDSG listet Ausnahmen auf, bei denen keine Einwilligung benötigt wird, wie z. B. notwendige Cookies.
Was gilt als Zustimmung?
Die Einwilligung muss freiwillig, konkret und in Kenntnis der Sachlage erteilt werden. Sie muss durch eine eindeutige positive Handlung, wie z. B. dem Ankreuzen eines „Ich stimme zu“-Buttons, erfolgen. Der Nutzer muss vor dem Besuch der Webseite verstehen, dass er seine Zustimmung gibt.
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